Curriculum Zusatzweiterbildung Geriatrie

Abteilung für Geriatrie am Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen, Trier

Definition

Die Zusatzweiterbildung Geriatrie erfasst in Ergänzung einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung und Rehabilitation körperlicher und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung größtmöglicher Selbstständigkeit.

 

Weiterbildungsziel

Ziel der Zusatzweiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Geriatrie nach Ableistung der vorbeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit

24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Geriatrie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2. Es besteht die volle Weiterbildungsermächtigung.

 

Weiterbildungsinhalte

Die Weiterbildungsinhalte orientieren sich an der Weiterbildungsordnung zur Zusatzweiterbildung Geriatrie der Ärztekammer Rheinland-Pfalz.

1. Abschnitt (1. bis 6. Monat)

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Gerontologie (Demographie, Epidemiologie und Physiologie des Alterns)
  • der Ätiologie, der Pathophysiologie bzw. Pathogenese, der Symptomatologie und von Erkrankungen und Behinderungen des höheren Lebensalters, einschließlich dementieller Abbauprozesse
  • der Akut- und Intensivmedizin bei geriatrischen Patienten unter besonderer Berücksichtigung von Multimorbidität, Prognose und erreichbarer Lebensqualität
  • der Indikationsstellung zu invasiven und nicht-invasiven Maßnahmen unter Berücksichtigung der komplexen Gesamtsituation, der Prognose, der Therapiekonsequenzen und der erreichbaren Lebensqualität
  • den speziellen geriatrisch diagnostischen Verfahren zur Erfassung  organbezogener Einschränkungen und übergreifender körpermotorischer, emotionaler und kognitiver Funktionseinschränkungen
  • insbesondere Erlernen und Durchführung des multidimensionalen geriatrischen Assessments einschließlich Testungen der Hirnleistungsfähigkeit und Untersuchungen des Verhaltens und der emotionalen Befindlichkeit mit Hilfe von Schätzskalen
  • physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, sprachtherapeutischen und psychologischen Therapiekonzepten und speziellen pflegerischen Maßnahmen in der Geriatrie, einschließlich der Erstellung interdisziplinärer Therapiepläne und der Verlaufskontrolle

2. Abschnitt (7. bis 12. Monat)

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den speziellen geriatrischen Therapien von körperlichen und seelischen Erkran-kungen im biologisch fortgeschrittenen Alter, der geriatrischen Rehabilitation (einschließlich geriatrischer Frührehabilitation) sowie der prothetischen Versorgung, der Hilfsmittelversorgung und Wohnraumanpassung
  • der Behandlung der geriatrischen Syndrome, insbesondere
    • Inkontinenz (Stuhl- und/oder Harninkontinenz)
    • Metabolische Instabilität
    • Delir
    • Sturz, lokomotorische Probleme (z.B. Synkope, Schwindel, Gangunsicherheit)
    • Immobilität und verzögerte Remobilisation
    • Dekubitus
    • Schlafstörungen
    • Schmerz und Schmerztherapie
    • Fehl- und Mangelernährung, Exsikkose, Ess-, Trink- und Schluckstörungen, künstliche Ernährung
    • Obstipation
    • Kognitive und neuropsychologische Probleme einschließlich Depression und Demenz
    • Hemiplegie-Syndrom
    • Failure-to-thrive-Syndrom
    • Frailty
    • Osteoporose

 

3. Abschnitt (13. bis 18. Monat)

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Anleitung des interdisziplinären therapeutischen Teams (aktivierende Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Sozialdienst, Seelsorge)
  • der speziellen Diagnostik und antimikrobiellen Chemotherapie von Infektionskrankheiten einschließlich der besonderen Sepsissituation im Alter
  • der Gerontopharmakologie, pharmakokinetischen und pharmakodynamischen Besonderheiten im Alter und der Dosierung von Arzneimitteln sowie der Medikamenteninteraktion bei Mehrfachverordnung, den Problemen der Compliance beim alten Menschen
  • der altersadäquaten Ernährung, Flüssigkeitszufuhr und Diätetik
  • der Erkennung und Behandlung von Altersmisshandlungen
  • der Geroprophylaxe einschließlich der Ernährungs- und Hygieneberatung
  • dem Einsatz von Maßnahmen zur Sekundärprävention

4. Abschnitt (19. bis 24. Monat)

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Diagnostik und der komplexen Therapie von Patienten im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter einschließlich der Akutmedizin, der Rehabilitation, der Prävention und ggf. palliativer Verfahren (inkl. Durchführung und Dokumentation)
  • den spezifischen Maßnahmen zur Reintegration multimorbider Patienten in die häusliche Umgebung
  • der besonderen Problematik der geriatrischen Langzeitbehandlung bei chronischen Krankheiten unter spezieller Berücksichtigung des Kompetenzerhalts der Patienten
  • teilstationären Behandlung und ambulanten geriatrischen Rehabilitation sowie der Nutzung vernetzter stationärer und ambulanter Angebote
  • der Palliativmedizin beim geriatrischen Patienten im Rahmen des Gesamtkonzeptes und der Sterbebegleitung
  • den sozialmedizinischen Aspekten des alten Menschen, insbesondere der Nutzung sozialer Einrichtungen zur Wiedereingliederung
  • den rechtlichen und ethischen Grundlagen des geriatrischen Handelns (SGB V, SGB XI, Betreuungsrecht, Bundessozialhilfegesetz, Wille und mutmaßlicher Wille des alten Menschen, Grenzen diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen, Palliativmaßnahmen)

Während des gesamten Ausbildungszeitraums

  • Mitwirkung bei Ösophago-Gastro-Duodenoskopien insbesondere der Anlage von perkutanen endoskopischen Gastrostomien (PEG)
  • Mitwirkung bei der Anlage von suprapubischen Harnableitungen (SPDK)
  • Mitwirkung bei der Dysphagie-Diagnostik (z.B. Fiberendoskopische Schluckdiagnostik oder radiologische Verfahren)

 

Eine regelmäßige Anwendung, Vertiefung und Erweiterung der erlernten Weiterbildungs-inhalte in der täglichen Praxis ist vorgesehen.

Eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Fachgebiet Geriatrie, ggf. die Hospitation in einer kooperierenden Abteilung und/oder vergleichbaren Einrichtung wird unterstützt.

Gegen Ende des 6., 12., 18. und 24. Weiterbildungsmonats sind Gespräche zwischen dem Weiterzubildenden und seinem Mentor vorgesehen. Dabei wird jeweils eine Bilanz der bisherigen Weiterbildung gezogen und die weitere Entwicklung geplant.